Nur ungelernte Kapitel anzeigen
Wann ist eine Handlungsoption angemessen oder unangemessen?
Die Angemessenheit beschreibt, wie geeignet eine Handlungsoption ist, die Ziele bzw. Bedürfnisse der handelnden Person mit den Zielen der Interaktionspartner in Einklang zu bringen.
Genau dieser Hinweis aus der HAM-SJT Erklärung der Auswahltestzentrale ist entscheidend für die Bearbeitung der Aufgaben.
Es werden hierbei also die Ziele bzw. Bedürfnisse aller beteiligten Personen betrachtet. Dementsprechend sind angemessene Handlungsoptionen solche, die die Ziele aller beteiligten Personen erfüllen (1, sehr angemessen) oder zumindest teilweise erfüllen könnten (2, angemessen, aber nicht ideal). Unangemessene Handlungsoptionen helfen entweder den beteiligten Personen nicht wirklich weiter (3, unangemessen, aber nicht katastrophal) oder wirken sich sogar negativ auf Interaktionspartner aus (4, sehr unangemessen).
...

4.9